Die Finanzierung einer Transfergesellschaft erfolgt über mehrere Faktoren. Die Kosten werden zu verschiedenen Anteilen vom entlassenden Unternehmen und von der Agentur für Arbeit getragen.
Das Transferkurzarbeitergeld
60% oder 67% (mit Kind auf LStK) des letzten Gehaltes werden von der Agentur für Arbeit als Transferkurzarbeitergeld für die Mitarbeiter gezahlt.
Der Aufstockungsbetrag des Unternehmens
Neben der Basis des Kurzarbeitergeldes zahlt das entlassende Unternehmen einen Aufstockungsbetrag (Aufzahlung), der im Rahmen des Transfersozialplans ausgehandelt wird. Dieser Aufstockungssatz wird in der Regel so gewählt, dass eine Nettogehaltsabsicherung von 80-90 % stattfindet.
Die Sozialversicherungskosten und Kosten für Urlaubs- und Feiertagsbezahlung
Als Remanenzkosten werden die Zahlungen für Urlaubs- und Feiertage, sowie die Arbeitnehmer und Arbeitgeberanteile an die Sozialversicherungsträger bezeichnet, die nicht Bestandteil der Transferkurzarbeitergeldzahlungen der Agentur für Arbeit sind. Diese Kosten sind vom entlassenen Unternehmen zu tragen.
Das Qualifizierungsbudget
Nicht alle Mitarbeiter können reibungslos in den Arbeitsmarkt integriert werden. Gezielt eingesetzte Basis-, Ergänzungs- und Anpassungsqualifizierungen sorgen für eine schnelle Integration in den Arbeitsmarkt. Die dafür eingesetzten Mittel sind vom entlassenden Unternehmen zu tragen, werden aber durch eine zielgerichtete Fördergeldakquise aus öffentlichen Töpfen durch die AutoVision GmbH ergänzt.
Management-Kosten
Die Kosten für die Dienstleistungen der AutoVision GmbH sowie Sachkosten, Mieten, Beiträge zur Abrechnung sowie Beiträge zur Berufsgenossenschaft trägt das entlassende Unternehmen.
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